Privatärztliche Facharztpraxis für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Holger Claaßen
Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Chirotherapie
Herzlich Willkommen!
Sie als Patient/in stehen im Mittelpunkt unseres Handelns als Facharztpraxis für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Wir nehmen uns gerne die Zeit für Sie und Ihre Anliegen und möchten, dass Sie sich sowohl medizinisch als auch menschlich gut aufgehoben fühlen.
Im Laufe des Jahres 2023 habe ich meine Kassenzulassung nach fast 3,5 Jahrzehnten zurückgegeben. Seither biete ich die Behandlung und HNO-fachärztliche Versorgung aller Patienten ohne Leistungseinschränkung privatärztlich an.
Jedem Kassenpatienten steht es selbstverständlich frei, ob sie oder er sich durch mich als Selbstzahler/in behandeln lassen möchte.
(siehe dazu: Weitere wichtige Information:)
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Praxisinformation:
Kein Urlaub.
Es findet normaler Sprechstundenbetrieb statt.
Termine bitten wir hier zu
vereinbaren.
Wir werden uns dannach kurzfristig mit Ihnen in Verbindung
setzen.
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Öffnungszeiten
Privat und Selbstzahler
Montag
09:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 14:00 Uhr
Keine Sprechstunden:
vom 24.12. - 26.12. und 31.12. - 01.01.,
sowie an gesetzlichen Feiertagen.
weitere Zeiten nach Vereinbarung
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ONLINE-Terminvergabe
Termine
Neben der Terminvergabe per
Telefon bieten wir hier die
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Adresse & Kontakt
Anschrift
HNO-Praxis Claaßen
Jann-Berghaus-Straße 1a
26603 Aurich
Tel.: 04941 95500
Fax: 04941 95508
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Neben der individuellen, privatärztlichen Behandlung bietet unserer Praxis weitere Vorteile:
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Wichtige Informationen:
Die Behandlung und Versorgung aller Patienten (Kassen- oder Privatpatienten) erfolgt ausschließlich privatärztlich.
Es bestehen keine Verträge mit Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).
Alle GKV-Kassenpatienten können sich selbstverständlich als Selbstzahler/innen behandeln lassen und erhalten nach Behandlungsende eine sofort fällige Rechnung. Die Abrechnung erfolgt transparent nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
PBeaKK-Patienten werden ebenfalls zum Normalsatz nach GOÄ (2,3-fach) behandelt und erhalten wie alle Privatpatienten eine Privatrechnung i.d.R. zum Abschluss der Behandlung am Monatsende. Bestehende Unterversicherungen könnten ggf. durch Abschluss einer geeigneten Restkostenversicherung vermieden werden.
Wir informieren Sie über die zu erwartenden Kosten gerne vorab, auch telefonisch. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel leider nicht die Behandlungskosten.
Da mit den gesetzlichen Krankenkassen keine Verträge bestehen, können für Kassenpatienten keine Krankenkassenformulare (Kassenrezepte, Kassenüberweisungen, Kassenverordnungen u. dgl.) zu Lasten der Kassen ausgestellt werden.
Für Privat versicherte Patienten hat sich nichts geändert, ihnen werden, wie bisher, die Behandlungskosten in der Regel von allen privaten Krankenversicherungen entsprechend der
aktuell gültigen Gebührenordnung für Ärzte komplett erstattet.
Vereinbaren Sie einen Termin telefonisch oder online über diese Website.
Wir nehmen uns Zeit für Sie,
bieten Ihnen eine individuelle Behandlung,
kurze Wartezeiten und
eine entspannte und ruhige Praxisatmosphäre ohne Zeitdruck.